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Behindertenparkplatz

Einige Anmerkungen zum Thema Behindertenparkplatz:

Wer einen solchen Parkplatz nutzen möchte, benötigt einen entsprechenden Ausweis. Dieser Ausweis wird von den Landratsämtern usw. erstellt. Voraussetzungen sind die Merkzeichen im Schwerbeschädigtenausweis. Der Behinderte erhält dann einen Ausweis(blau) und die Ausnahmegenehmigung.

Denn: Der Ausweis dient dazu um beim Parken die Berechtigung zu dokumentieren. Die Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen (Polizei) vorzuzeigen.

Übrigens: Wer unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz parkt (mit Ausweis einer anderen Person ohne selbst berechtigt zu sein) begeht einen Straftatbestand und ist mit einem Bußgeld in Höhe von 1500,-€ dabei.(LG Nürnberg-Fürth08.09.2004)

Was gibt es Neues?

Parkerleichterung: Die Strassenverkehrsordnung wurde geändert:
Behindertenparkplätze dürfen künftig auch nutzen:

  • Personen mit beidseitiger Amelie (fehlen der Arme)
  • Personen mit Phokomelie (Hände und Füße setzen am Rumpf an)
  • sowie blinde Menschen

Der bisherige Personenkreis natürlich auch.

Die Ausnahmegenehmigung (welche mitzuführen ist) ist ebenfalls geändert. Die alten Ausnahmegenehmigungen gelten noch einschließlich 2010.

Also bitte die Parkausweise prüfen, wie lange die noch gültig sind, dann gibt`s die neuen.


Festbeträge

Nach einem Urteil des BSG-B 3 KR 20/08 R  wurden die Höchstbeträge für Hilfsmittel gekippt. Demnach muss die Krankenkasse Kosten übernehmen wenn das neue Hilfsmittel einen unmittelbaren Behinderungsausgleich ergibt. 

Neues Angebot

HTTP://www.einfach-teilhaben.de

In einem neuen Internetportal www.einfach-teilhaben.de geht das Bundesministerium für Arbeit auf die Belange von Behinderten ein.

Ein gutes Angebot. Reinschauen lohnt!

Zuzahlung

Befreiung von Zuzahlungen.
Nach einer Entscheidung des BSG müssen für Kinder höhere Abschläge berücksichtigt werden.
Statt 3864,-€ sind 7008,-€ für das Jahr 2010 anzusetzen.
Auf Antrag müssen die Krankenkassen die Vorjahre neu berechnen.

Parkausweis

Parkausweise, welche vor 2001 ausgestellt wurden, werden mit Ablauf des Jahres 2010 ungültig!

Hier die Vorderseite des neuen EU-Ausweises. Dieser Ausweis ist weltweit gültig.

Erwerbsminderungsrente

Die Kürzung bei Erwerbsminderungsrente die vor dem 60. Lebensjahr bezogen wurde ist rechtens.
Siehe Bundesverfassungsgericht 1BvR 3588/08

Nahverkehr

Die 50 km Regelung bei der DB fällt ab 01.09.2011 weg. Bisher mußte man zur Wertmarke das Streckenverzeichnis mitführen. Dies entfällt. Das heißt als Berechtigter kann ich dann in ganz Deutschland die Nahverkehrszüge nutzen.
Auch mal was positives von der Bahn!

Treppensteighilfe

Elektrische Treppensteighilfe (Scalamobil) ist keine Kassenleistung. Diese Entscheidung traf das Bundessozialgericht.

BSG Az: B 3 KR 13/09 R

Heilmittelrichtlinie

Heilmittelrichtlinie geändert

Wer kennt das nicht: Der Arzt verordnet nur noch einmal pro Woche Krankengymnastik mit der Begründung sein Budget ist überschritten. Das soll geändert werden. Dazu heißt es:

Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen können bei ihrer Krankenkasse die besondere Schwere und Langfristigkeit der Schädigung und Beeinträchtigung sowie des sich daraus ergebenden Therapiebedarfs beantragen.

Mit dieser Bescheinigung dann zum Arzt,  dann wird dessen Budget nicht mehr belastet. 

Rollstuhltransport

Rollstühle werden vielfach als Sitz genutzt. Das heißt der Patient bleibt während der Fahrt im Rollstuhl sitzen. Zum Beispiel bei den Fahrdiensten. Rollstühle die nach dem September 2010 hergestellt wurden müssen vom Hersteller dafür freigegeben sein.
 Praktisch heißt das: In der Bedienungsanleitung des Rollstuhles steht dann drin: Rollstuhl ist nach ISO 7176-19 Crash getestet und damit für den Transport von Personen im Fahrzeug im Rollstuhl sitzend zugelassen.

Blindenleitstreifen

Durch die Weiterentwicklung der Blindenstöcke der letzten Jahre war es erforderlich die Bodenindikatoren(Blindenleitstreifen) zu ändern. Die Rillen werden auf 42 mm erhöht. Diese Änderung ist in der neuen DIN 32984 bereits enthalten.

Schwerbehindertenausweis

Der Bundesrat hat am 14.05.2012 beschlossen das Format des Schwerbehindertenausweises zu ändern. Es wird ein Scheckkartenformat werden. Die Farbe bleibt gleich. Bis 01.01.2015 soll die Umstellung abgeschlossen sein.


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