Einige Anmerkungen zum Thema Behindertenparkplatz:
Wer einen solchen Parkplatz nutzen möchte, benötigt einen entsprechenden Ausweis. Dieser Ausweis wird von den Landratsämtern usw. erstellt. Voraussetzungen sind die Merkzeichen im Schwerbeschädigtenausweis. Der Behinderte erhält dann einen Ausweis(blau) und die Ausnahmegenehmigung.
Denn: Der Ausweis dient dazu um beim Parken die Berechtigung zu dokumentieren. Die Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen (Polizei) vorzuzeigen.
Übrigens: Wer unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz parkt (mit Ausweis einer anderen Person ohne selbst berechtigt zu sein) begeht einen Straftatbestand und ist mit einem Bußgeld in Höhe von 1500,-€ dabei.(LG Nürnberg-Fürth08.09.2004)