BTW ist ein Kürzel für Behindertentransportwagen.

Wobei der Ausdruck schon etwas seltsam anmutet.
Es handelt sich um ein Fahrzeug, welches bei den Behindertenfahrdiensten genutzt wird. Der behinderte Rollstuhlfahrer kann im Rollstuhl sitzend befördert werden.
Die Schwierigkeit liegt in der Befestigung von Rollstuhl und Fahrgast.
Ich möchte versuchen die richtige Befestigung zu veranschaulichen.

So wie hier dargestellt, ist es möglich einen Rollstuhl zu sichern.
Allerdings: Es werden vier Sicherungsgurte benötigt. Der Fahrgast benötigt weiterhin einen Beckengurt, besser einen dreipunkt Sicherheitsgurt.
Worin liegt die Schwierigkeit?
-Fehlbedienung
-Kopfstütze
-Beckengurt
Fehlbedienung: Der Rollstuhl wird an der Stelle befestigt, wo man am besten hinkommt. Nicht an der Stelle wo es am sinnvollsten ist.
Kopfstütze: Häufig wird die Kopfstütze nicht verwendet, da man ja den Rollstuhl beschädigt. So die Aussage einiger Fahrdienste. Über verkehrsrechtliche Gesichtspunkte macht man sich keine Gedanken(Vorschriftsmäßigkeit).An den vorderen Außensitzen sind Kopfstützen vorgeschrieben.
Beckengurt: Der Beckengurt findet dann auch keine Anwendung, denn der Rollstuhl ist ja mit einem ausgestattet. Dass dieser Gurt des Rollstuhls dafür keine Zulassung hat übersieht man.
Abhilfe: Der Kraftknoten. Durch dieses System wird Fehlbedienung vermieden. Der Beckengurt ist Teil des Befestigungssystems. Kopfstützen gibt es für jeden Rollstuhl. Aussagen wie: "Für meinen Rollstuhl gibt es keine Kopfstütze" kann man vielfach widerlegen.
Wer kann: Wer kann den Behindertenfahrdienst in Anspruch nehmen? Hier gibt es eine Vielzahl von Regelungen. So gibt es Kommunen, welche generell sagen alle Behinderten mit dem Merkzeichen aG können den Fahrdienst nutzen. Andere schließen Bewohner von Heimen ausdrücklich aus.
Es gibt also keine einheitliche Regelung. Das kann dazu führen, dass einige Landkreise diesen Fahrdienst ganz eingestellt haben.