Häufig stellen sich eine Reihe von Problemen, die aber in Wirklichkeit keine Probleme darstellen.
Teilweise ist es nur Unkenntnis.
Kürzlich folgende Situation:
Ein Bekannter (Rollstuhlfahrer) stellte die Frage was er denn tun solle um einen neuen Führerschein zu erhalten. Eine kurze Erklärung und darauf seine Antwort: Wenn ich zum TÜV gehe, dann tragen die mir eine Reihe von Auflagen ein und genau das will ich nicht.
Genau hier liegt das Problem, dass viele Betroffene Angst davor haben, dass der Führerschein weggenommen wird oder irgendwelche Auflagen eingetragen werden die man nicht erfüllen kann.
Ich will versuchen, sollte es mir gelingen, die Angst zu nehmen.
Gehen wir einmal von folgender Situation aus:
Ein Behinderter Rollstuhlfahrer:
- Hat einen Führerschein, den er vor seiner Behinderung erworben hat
- Hat ein Fahrzeug
- Dieses Fahrzeug wurde auf seine Behinderung zugeschnitten und umgebaut
Jetzt kommt es zu einem Unfall:
Jetzt muß der Behinderte unabhängig von der Schuldfrage nachweisen, dass er mit dem umgebauten Fahrzeug sicher umgehen kann (was nicht ganz einfach ist).
Nächste Situation:
- Ein behinderter Rollstuhlfahrer hat einen Führerschein in dem Auflagen aufgrund seiner Behinderung (z.B.: nur Autos mit Automatikgetriebe) eingetragen sind.
- Er hat ein Fahrzeug das gemäß den Auflagen umgebaut wurde.
Jetzt kommt es zu einem Unfall:
Jetzt muß der Unfallgegner unabhängig von der Schuldfrage nachweisen, dass der behinderte mit dem umgebauten Fahrzeug nicht richtig umgehen kann (was nicht möglich sein dürfte).
§ 3 Fahrerlaubnisverordnung
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen von Kfz zu untersagen , zu beschränken oder Auflagen anzuordnen. (Verkürzte Wiedergabe des Gesetzestextes)
§ 2 FeV (gekürzt)
Wer sich infolge körperlicher Beeinträchtigung nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet.
§ 11 FeV
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche Eignung begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines Gutachtens anordnen.
Soweit der Verordnungstext.
Aber was heißt das?
- Jeder entscheidet für sich selbst ob er ein Fahrzeug sicher führen kann. Nur wenn jemand eine allgemeine Fahrerlaubnis hat, und jetzt im Rollstuhl sitzt, sollte man etwas tun.
- Niemand will in solchen Fällen jemandem den Führerschein nehmen.
- Es läuft darauf hinaus, dass ein Gutachten erstellt werden muß.